Einige Beamte der
Bundesregierung haben bestätigt, dass mehrere Banken die Einrichtung von Diensten zur Speicherung und zum Schutz digitaler Vermögenswerte beantragt haben.
Laut der Nachrichtenseite „Handelsblatt“ hat die BaFin, die Finanzaufsichtsbehörde des Landes, Anträge auf Verwahrung von Kryptogeld von mehr als 40 Unternehmen, darunter auch Banken erhalten.
Das aktualisierte deutsche Geldwäschebekämpfungsgesetz ermöglicht Banken und Finanzinstituten die Bereitstellung von Kryptowährungen wie
Bitcoin, Ethereum und XRP sowie Aktien und Anleihen.
Die Popularität digitaler Währungen hat in den letzten Jahren zugenommen. Mit einem Marktwert von 288,3 Milliarden US-Dollar werden Kryptowährungen immer wichtiger, und BaFi trifft täglich neue Vorkehrungen gegen das Risiko der Anonymität, der Geldwäsche und der Ausbeutung der Branche durch Terroristen. Die BaFin warnt auch Unternehmen, die in diesem Bereich Dienstleistungen erbringen wollen, davor, sich bei ihnen zu bewerben und eine Lizenz zu erhalten.
Nach dem Erlass der 5. Geldwäscherichtlinie (AMLD5) durch die Europäische Union haben die deutschen Behörden ihre eigenen Gesetze entsprechend ihrer Kundenanerkennungs- (KYC) und Geldwäschebekämpfungsverfahren (AML) neu geregelt. Dies brachte neue Notwendigkeiten für die Kryptowährung und ihre verbundenen Unternehmen mit sich.