EU-Gericht hat in Volkswagen-Rechtssache entschieden
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Bürger der Europäischen Union (EU) die Emissionswerte in dem Land verklagen können, in dem das Auto im Rahmen illegal manipulierter Kraftfahrzeughersteller gekauft wurde.
Der Europäische Gerichtshof, das hochrangige Gericht der EU mit Sitz in Luxemburg, schloss die Klage des österreichischen Verbraucherschutzverbandes gegen den deutschen Automobilhersteller Volkswagen im Rahmen seiner Emissionsmanipulation ab.
Das Gericht entschied, dass nach EU-Recht ein Fall an dem Ort eingereicht werden sollte, an dem der Angeklagte grundsätzlich wohnt, das Rechtsverfahren jedoch dort eingeleitet werden kann, wo der Schaden auftritt.
In der Entscheidung, in der betont wurde, dass das Volkswagen Unternehmen in Deutschland eine Klage in Österreich einreichen kann, wurde festgestellt, dass der Hersteller in einem EU-Mitgliedsland die Emissionswerte seiner Autos gegenüber den Parteien in einem anderen Mitgliedsland illegal manipulieren kann verklagt werden, wo der Schaden aufgetreten ist.
In der Entscheidung wurde festgestellt, dass die Autos defekt wurden, als die Software installiert wurde, die den Emissionstest manipulierte, und diese Fahrzeuge zu einem höheren Preis als ihren Werten verkauft wurden.