Regulierung der zusätzlichen Steuer auf Mobiltelefone
Eine zusätzliche Senkung der Steuern um 1 Prozent für Mobiltelefone, die in der Türkei hergestellt oder aus dem Ausland importiert werden, tritt am 19. März in Kraft.
Regulierung der zusätzlichen Steuer auf Mobiltelefone
Eine zusätzliche Senkung der Steuern um 1 Prozent für Mobiltelefone, die in der Türkei hergestellt oder aus dem Ausland importiert werden, tritt am 19. März in Kraft.
Für Mobiltelefone, die in der Türkei hergestellt oder aus dem Ausland importiert werden, wurde eine neue Steuer erhoben.
Die Liste der Ausfallzeiten von Trägergeräten wie leeren CDs, DVDs und USB-Laufwerken für die Reproduktion von Ideen und Kunstwerken wurde ebenfalls um Telefone erweitert.
So hat das Ministerium für Kultur und Tourismus bei Mobiltelefonen 1 Prozent gesenkt.
Gemäß der in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Entscheidung wird ein zusätzlicher Abzug von 1 Prozent auf Steuern auf Mobiltelefonen erhoben.
CD, DVD, USB-SPEICHERLISTE WURDE AUCH DEM HANDY HINZUGEFÜGT
Das Ministerium für Kultur und Tourismus besteuert seit 2012 Trägergeräte wie CDs, DVDs und USB-Sticks unter dem Namen Abzug. 2013 wurde der Geltungsbereich dieser Verordnung erweitert und die Kürzungen dieser Geräte zu Sätzen von fortgesetzt 0,5 bis 3 Prozent.
Mit der jüngsten Entscheidung, die heute veröffentlicht wurde, wurde eine neue Regelung in die Liste der Geräte aufgenommen, die gekürzt wurden. Das zuvor nicht aufgeführte Mobiltelefon war in dieser Unterbrechung enthalten.