Zusätzliche Zollgebühr für über 400 Produkte!
Bis zu 20 Prozent zusätzliche Zollsteuer werden bis Ende September erhoben und gelten für über 400 importierte Produkte. Verordnung über das
Zusätzliche Zollgebühr für über 400 Produkte!
Bis zu 20 Prozent zusätzliche Zollsteuer werden bis Ende September erhoben und gelten für über 400 importierte Produkte. Verordnung über das Einfuhrregime des Präsidenten Anhangsbeschluss, der im Amtsblatt in Kraft getreten ist, wird in Qualitätsmaßnahmen für die türkische Wirtschaft umgesetzt. Die neue Art der Coronavirus-Epidemie (Covid-19), die sich weltweit verbreitet hat, hat die Wirtschaft des Landes ebenso stark beeinträchtigt wie die Gesundheit. Den Umfang der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um den Schutz vor dem zunehmenden Druck durch Importe der türkischen heimischen Industrie zu diesem Zweck zu erhöhen; Angesichts der Anforderungen von Organisationen und Unternehmen des Industriesektors wurde beschlossen, auf einige Produkte eine zusätzliche Zollsteuer zu erheben.
In diesem Zusammenhang ist die Steuer je nach Produkt vorübergehend bis zum 30. September zu unterschiedlichen Sätzen zu erheben. Textil-, Gieß- und Schweißmaschinen, Werkzeugmaschinen, Pressen, Landwirtschafts- und Erntemaschinen, Pumpen, Schiffskräne, Anhänger, Kordelgewebe, Zitronensäure, Gläser, Schamottsteine, Sicherheitsgurte, Klebstoffe, Thermostate, Wägewerkzeuge und -geräte, Perücken, Schneepflüge , Öfen, Hauben, Eisen- und Stahlgegenstände, Kabel, kostbare Ornamente und verschiedene Produkte. Bei diesen Produkten wird bis zum 30. September eine zusätzliche Zollsteuer von bis zu 20 Prozent und nach dem 30. September eine niedrigere Zollsteuer von bis zu 10 Punkten erhoben.
Darüber hinaus wurde eine Zollsteuer von 10 Prozent für Kunststoffplatten festgelegt, die zur Verwendung bei der Herstellung von Kunststoffkarten und Smartcards eingeführt werden sollen. Diese Entscheidungen bleiben wiederum bis zum 30. September gültig. Darüber hinaus wurde mit der Änderung in einer Entscheidung über das Einfuhrregime beschlossen, den Zollsteuersatz auf 10 Prozent für zu importierende reflektierende Filme anzuwenden, sofern diese in Solarmodulen verwendet werden .
Es wurde berichtet, dass das Handelsministerium die zuständige Behörde war, um Mitteilungen zu den betreffenden Fragen herauszugeben, besondere und obligatorische Situationen zu prüfen und abzuschließen.